Allgemeine Vereins-Vertragsbedingungen
1. Definitionen
i. Vertragsgeber
„Vertragsgeber“ bedeutet Positive-Awareness – Gesundheits-Forschungsverein, Österreich, ZVR-Zahl: 1425775510
ii. Vertragsnehmer
„Vertragsnehmer“ bedeutet jedes Mitglied (inkl. der Fördermitglieder) und Nicht-Mitglied des Vertragsgebers, Partner, Besucher und Nutzer der Website „positive-awareness.com“, alle die an Aktivitäten gemäß Abschnitt 5c) dieser Allgemeinen Vereins-Vertragsbedingungen teilnehmen, diese gebucht haben, oder daran interessiert sind, sowie alle, welche durch Kontakt (telefonisch, mündlich, schriftlich, elektronisch) mit dem Vertragsgeber in Verbindung treten und Dritte, welche nicht mit dem Vertragsgeber in einem Vertragsverhältnis stehen.
iii. Vertragsparteien
„Vertragsparteien“ bedeutet der Vertragsgeber und der Vertragsnehmer.
2. Parteien
Diese Allgemeinen Vereins-Vertragsbedingungen des Vertragsgebers gelten für alle Angelegenheiten zwischen den Vertragsparteien, sowie für alle Aktivitäten, Projekte, Gegenstände und Gaben des Vertragsgebers.
3. Angewandtes Recht
Die Vertragsparteien stimmen überein, dass für diesen Vertrag nur Österreichisches Recht unter Ausschluss des europäischen Rechts gilt. Das Recht der Europäischen Union, der Vereinten Nationen, sowie anderes ausländisches Recht finden keine Anwendung. Die Vertragsparteien verzichten, vorbehaltlich späterer Änderungen der Allgemeinen Vereins-Vertragsbedingungen, auf die Anwendung des zuvor genannten Rechts.
4. Gerichtsstand
Die Vertragsparteien stimmen überein, dass alle Rechtsangelegenheiten, die den Vertragsgeber, dessen Produkte und Statuten betreffen, sowie dessen Rechtsbeziehungen mit Vertragsnehmern vor einem privaten Schiedsgericht verhandelt werden. Es gelten die Schiedsgerichtsbedingungen in der aktuellen Version.
5. Aktivitäten
a) Aktivitäten zur Erreichung des Vereinszwecks
Aktivitäten zur Erreichung des Vereinszwecks erfolgen ausschließlich an Mitglieder des Vertragsgebers. Das Präsidium behält sich Sondervereinbarungen mit Vertragsnehmern, die Nicht-Mitglied sind, sowie Infoveranstaltungen zur Mitgliedergewinnung und Benefizveranstaltungen vor.
b) Aktivitäten aus dem Vereinszweck
Über den Erhalt von Aktivitäten aus dem Vereinszweck entscheidet das Präsidium. Ein Anspruch auf die Aktivitäten des Vertragsgebers besteht nicht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
c) Schulungen, Veranstaltungen, etc.
Der Vertragsgeber erbringt zur Erreichung des Vereinszwecks die folgenden Aktivitäten/Tätigkeiten (sowohl online, als auch physisch vor Ort):
- Schulungen / Kurse
- Webinare / Liveschaltung
- Veranstaltungen
- Gruppen-/ Einzelbegleitung
- Videokurse
- Bereitstellen von Dateien
- Andere Aktivitäten
Alle Aktivitäten des Vertragsgebers können flexibel veranschlagt und bei Bedarf an betriebliche Gegebenheiten angepasst werden.
d) Heilungsversprechen
Der Vertragsgeber gibt kein Heilungsversprechen und verweist ausdrücklich darauf, dass bei gesundheitlichen Problemen ein Arzt ausgesucht werden muss.
6. Mitgliedschaft und -antrag
a) Mitgliedsantrag
Ein Mitgliedsantrag auf Fördermitgliedschaft wird schriftlich, telefonisch, mündlich, elektronisch per online Formulareingabe oder durch das Betätigen der „Jetzt Kaufen“, „Registrieren“, „Buy Now“, „Register“ und „Register now“ – Schaltflächen, oder Schaltflächen mit gleichbedeutenden Worten in anderen Sprachen, abgegeben. Es gelten die Vereinsstatuten in der aktuellen Version.
b) Förderungen zugunsten des Wachstums der Fördermitgliedschaften
Vertragsnehmer, welche zur Förderung des Wachstums der Fördermitgliedschaften Anträge auf Fördermitgliedschaften für andere Vertragsnehmer abgeben, bestätigen durch die Abgabe ihrer Willenserklärung, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch durch das Betätigen der „Jetzt Kaufen“, „Registrieren“, „Buy Now“, „Register“ und „Register now“ – Schaltflächen, oder Schaltflächen mit gleichbedeutenden Worten in anderen Sprachen, dass sie das Einverständnis und die Vollmacht zur Abgabe des Mitgliedsantrags eingeholt haben und dass dem anderen Vertragsnehmer alle relevanten Informationen zu den Inhalten, der Aktivitätserbringung und den Konditionen bei der Abgabe des Einverständnisses und der Vollmachtserteilung vorlagen.
c) Jahresbeitrag
Für die Mitgliedschaft beim Vertragsgeber fällt ein Jahresförderbeitrag an.
d) Pflichten der Fördermitglieder
Eine Pflicht von Fördermitgliedern zur Mitarbeit beim Vertragsgeber oder für dessen Vereinszwecke besteht nicht.
7. Abgabe von Willenserklärungen und Annahme
a) Abgabe von Willenserklärungen
Der Vertragsnehmer bringt seine Willenserklärung zur Förderung des Vertragsgebers und dessen Vereinszwecken schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch durch das Betätigen der Schaltflächen „Jetzt Kaufen“, „Registrieren“, „Buy Now“, „Register“ und „Register now“, oder Schaltflächen mit gleichbedeutenden Worten zum Ausdruck.
Vertragsnehmer geben ihre Willenserklärung zur Förderung des Vertragsgebers ab, die Annahme dieser steht unter dem Vorbehalt der Annahme der Mitgliedschaft durch den Vertragsgeber.
b) Förderungen zugunsten des Wachstums der Förderbeiträge
Vertragsnehmer, welche die unter 7a) genannten Willenserklärungen für andere Vertragsnehmer abgeben, bestätigen durch die Abgabe ihrer Willenserklärung, schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch durch das Betätigen der „Jetzt Kaufen“, „Registrieren“, „Buy Now“, „Register“ und „Register now“ – Schaltflächen, oder Schaltflächen mit gleichbedeutenden Worten in anderen Sprachen, dass sie das Einverständnis und die Vollmacht zur Abgabe der Willenserklärung und zur Abgabe des Förderbeitrags eingeholt haben und dass dem anderen Vertragsnehmer alle relevanten Informationen zu den Inhalten, der Aktivitätserbringung und den Konditionen bei der Abgabe des Einverständnisses und der Vollmachtserteilung vorlagen.
c) Vertragsnehmererklärung
Der Vertragsnehmer erklärt schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch durch das Betätigen der Schaltflächen „Jetzt Kaufen“, „Registrieren“, „Buy Now“, „Register“ und „Register now“, oder Schaltflächen mit gleichbedeutenden Worten in anderen Sprachen, ausdrücklich, dass er vor Abgabe des Mitgliedsantrags und der Willenserklärung alle relevanten Informationen zu den Inhalten, der Aktivitätserbringung und den Konditionen erhalten hat und bestätigt, dass er den Mitgliedsantrag und die Willenserklärung aus freiem Willen, bei gesundem Verstand und nach umfassender Information abgegeben und verstanden hat.
d) Annahme
Der Vertragsgeber bestätigt die Annahme des Mitgliedsantrags und / oder der Willenserklärung schriftlich, elektronisch, telefonisch oder mündlich.
e) Widerruf
Abgegebene Mitgliedsanträge und Willenserklärungen können innerhalb von 2 Wochen widerrufen werden, sofern es sich nicht um eine digitale Aktivität handelt, welche schon ausgeliefert wurde (z.B. Onlineschulungen, Downloads, etc.), oder sich die Buchung auf eine Tätigkeit / Aktivität bezieht, welche zu einem festgelegten Zeitpunkt, oder innerhalb eines festgelegten Zeitraumes stattfindet. Der Vertragsnehmer verzichtet ausdrücklich auf sein Widerrufsrecht in den zuvor genannten Fällen.
f) Storno
Eine Stornierung nach Ablauf der 2-wöchigen Widerrufsfrist, sowie in den unter Punkt 7. e) „Widerruf“ genannten Fällen ist ausgeschlossen.
g) Absagen und Terminverschiebungen
Der Vertragsgeber behält sich das Recht vor, Aktivitäten ohne Angaben von Gründen abzusagen oder den Termin zu verschieben, sowie einen anderen Referenten zu stellen.
8. Zahlungen
a) Vertragsnehmer transferieren ihre Zahlung/en an den Vertragsgeber, die Annahme der Zahlung/en steht unter dem Vorbehalt der Annahme der Mitgliedschaft durch den Vertragsgeber.
b) Die Zahlung eines Nicht-Mitglieds enthält den Jahresbeitrag zur Fördermitgliedschaft.
c) Die Zahlung eines Mitglieds enthält einen Förderbeitrag und / oder Projektaufnahme.
9. Ehrhaftigkeit, Schadloshaltung & Wahrung der Privatsphäre
a) Ehrenhaftigkeit
Im Umgang zwischen den Vertragsparteien gilt das Prinzip der Ehrenhaftigkeit.
b) Schadloshaltung
Die Vertragsnehmer haben den Vertragsgeber in allen Belangen schadlos zu halten.
c) Informationen aus Aktivitäten
Vertragsnehmer haben Informationen, die sie während einer Aktivität erhalten, absolut privat und vertraulich zu halten. Es gelten die Urheber-, Nutzungs- und Lizenzbestimmungen.
d) Informationen zu anderen Vertragsnehmern
Die Vertragsnehmer haben alle Informationen, welche die privaten und / oder gesundheitlichen Themen eines anderen Vertragsnehmers betreffen, absolut privat und vertraulich zu halten.
10. Technische Voraussetzungen
Für die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Nutzung der Website und deren Inhalte sind die Vertragsnehmer selbst verantwortlich. Ein Schadensersatzanspruch bei Ausfällen der Website besteht nicht.
11. Plattform und Websiteregeln
a) Registrierung
Zur Nutzung der Onlineaktivitäten hat eine Registrierung durch den Vertragsnehmer zu erfolgen. Die Angaben bei der Registrierung müssen wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.
b) Zugangsdaten
Die Zugangsdaten haben vertraulich und privat aufbewahrt zu werden.
c) Registrierungsvorbehalt
Der Vertragsgeber kann die Registrierung ohne Abgabe von Gründen ablehnen.
d) Konto
Nach erfolgter Registrierung erhält der Vertragsnehmer ein Onlinekonto, über welches er die Aktivitäten des Vertragsgebers nutzen kann. Berechtigt zum Halten eines Onlinekontos sind nur Mitglieder des Vertragsgebers. Bei Kündigung der Mitgliedschaft erlischt auch das zugehörige Onlinekonto.
e) Sperrung des Onlinekontos
Der Vertragsgeber behält sich eine Sperrung und / oder Löschung des Onlinekontos ohne Angabe von Gründen vor.
12. Kündigung
a) Der Mitgliedschaft: Die Mitgliedschaft kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Es gelten die Vereinsstatuten entsprechend.
b) Des Onlinekontos: Eine Kündigung des Onlinekontos gilt nicht als Kündigung der Mitgliedschaft beim Vertragsgeber.
c) Aktivitäten nach Kündigung: Mit Kündigung des Onlinekontos / der Mitgliedschaft entfällt der Anspruch auf Aktivitäten des Vertragsgebers.
d) Fortgeltung nach Kündigung: Alle Klauseln zur Ehrhaftigkeit, Vertraulichkeit, Schadloshaltung, Haftungsbeschränkung, den Nutzungs- und Urheberrechten gelten auch nach Kündigung des Vertrags, der Mitgliedschaft & des Onlinekontos fort.
e) Automatische Beendigung der Mitgliedschaft: Bei einem Beitragsrückstand von 2 Monaten endet die Mitgliedschaft automatisch.
13. Daten
Es gelten die Datenschutzbestimmungen des Vertragsgebers in der aktuellen Version.
14. Urheber-, Nutzungs- & Lizenzbestimmungen
Es gelten die Urheber-, Nutzungs- & Lizenzbestimmungen des Vertragsgebers in der aktuellen Version.
15. Fotografien & Aufzeichnungen
Die Vertragsnehmer erklären sich damit einverstanden, dass während der Veranstaltungen des Vertragsgebers Sprach-/, Foto-/ und Videoaufnahmen angefertigt werden und diese Aufnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Vertragsgebers, insbesondere für die Förderung des Vereinszwecks, der Website, in sozialen Medien und in weiteren Publikationen des Vertragsgebers verwendet werden dürfen.
Für den Fall, dass ein Vertragsnehmer seiner Sprach-/, Foto-/ und/ oder Videoaufzeichnung und/ oder deren Veröffentlichung widerspricht, so hat der Widerspruch schriftlich oder elektronisch zu erfolgen.
16. Geschäftsfähigkeit
Vertragsnehmer, welche nicht voll geschäftsfähig sind, benötigen das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten / Vormunds zur Abgabe eines Mitgliedantrags und / oder der Willenserklärung. Der nicht geschäftsfähige Vertragsnehmer bestätigt schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch durch das Betätigen der „Jetzt Kaufen“, „Registrieren“, „Buy Now“, „Register“ und „Register now“ – Schaltflächen, oder Schaltflächen mit gleichbedeutenden Worten in anderen Sprachen, dass er das Einverständnis zur Abgabe des Mitgliedsantrags, der Willenserklärung und zur Abgabe des Förderbeitrags von seinem Erziehungsberechtigten / Vormund besitzt.
17. Weiterleitungen
Die Website kann Links auf andere Websites enthalten, welche andere Vertragsbedingungen und Datenschutzbestimmungen enthalten. Der Vertragsnehmer ist für das Benutzen dieser Links selbst verantwortlich und stellt den Vertragsgeber diesbezüglich von allen Haftungen frei.
Weiterhin schließt der Vertragsgeber jegliche Haftungen für Weiterleitungen (Links) zu anderen Websites, deren Inhalten, Vertragsbedingungen, Datenschutzbestimmungen, was auch immer aus.
18. Änderungen der Allgemeinen Vereins-Vertragsbedingungen
Der Vertragsgeber behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Vereins-Vertragsbedingungen und seine Anhangsverträge einseitig zu ändern. Änderungen müssen den Vertragsnehmern 30 Tage vor Inkrafttreten bekannt gegeben werden. Der Vertragsnehmer akzeptiert Vertragsänderungen durch Einloggen auf der Website oder stillschweigend.
19. Haftungsausschluss
Der Vertragsgeber schließt sämtliche Haftungen aus und verweist auf die Schadloshaltung durch den Vertragsnehmer.
Jeder Vertragsnehmer bestätigt ausdrücklich, dass er körperlich, psychisch und seelisch gesund und zur selbstständigen Risikoabschätzung und zum eigenverantwortlichen Handeln in der Lage ist.
20. Interpretationshoheit
Der Vertragsgeber behält sich das Recht vor, seine Allgemeinen Vereins-Vertragsbedingungen, Statuten, Anhangsverträge, etc., sowie deren Worte und Auslegung selbst zu definieren.
21. Erhaltungsklausel
Für den Fall, dass eine Bestimmung dieser Allgemeinen Vereins-Vertragsbedingungen oder seiner Anhangsverträge nicht im Einklang mit den Vorgaben des privaten Schiedsgerichts sein sollte, so soll diese durch diejenige Bestimmung ersetzt werden, welche der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Die restlichen Bestimmungen bleiben unberührt.